Aufnahmekriterien
Das Betreute Wohnen im Bongert richtet sich an Menschen, die eine Zwischenlösung zwischen dem Wohnen zu Hause und einem möglichen späteren Übertritt in ein Alters- oder Pflegeheim suchen. Die Mietenden leben selbstständig in einer eigenen Wohnung und können bei Bedarf ambulante Unterstützung – zum Beispiel durch die Spitex – in Anspruch nehmen. Die Wohnungen sind sind vom Kanton St.Gallen EL-anerkannt. Sie eignen sich für mobile Personen im AHV-Alter oder jüngere Menschen mit leichter Beeinträchtigung, die ihren Alltag mehrheitlich selbst bewältigen können.
Eine hohe Pflegebedürftigkeit, demenzielle Erkrankungen sowie akute oder chronische psychische Erkrankungen, welche das Zusammenleben erheblich beeinträchtigen, schliessen ein Mietverhältnis aus.
Vor dem Einzug wird ein persönliches Gespräch geführt, um die Lebenssituation, Wünsche und Erwartungen der Mietenden kennenzulernen. Damit wir gemeinsam entscheiden können, ob das Angebot passt, benötigen wir auch Informationen zum Gesundheits- zustand. Bei ausserkantonalen EL-Beziehenden ist vor dem Eintritt die Kostenübernahme durch den Wohnkanton zu klären.
Sollte sich der Gesundheitszustand im Verlauf wesentlich verändern – etwa bei zunehmender Pflegebedürftigkeit, Selbst- oder Fremdgefährdung oder anhaltender Ablehnung notwendiger Hilfe – wird gemeinsam mit dem Betreuten Wohnen im Bongert und dem Betagtenheim Wartau geprüft, welche Unterstützung oder Anschlusslösung sinnvoll ist. Wenn die Voraussetzungen für das Betreute Wohnen nicht mehr erfüllt sind, kann das Mietverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.
Als direkte Nutzerin oder Nutzer einer Wohnung der gemeinnützigen Betreutes Wohnen im Bongert AG erklärt sich jeder Mietende solidarisch bereit, mindestens drei Namensaktien mit einem Nennwert von Fr. 1000 zu zeichnen. Bei einer späteren Verkaufsabsicht über das Betreute Wohnen besteht eine Warteliste.
